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Wenn das Geld nicht reicht – Leistungen der Hilfe zur Pflege

15. September|13:00 - 14:00

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind als „Teilkasko“ zu verstehen: wenn jemand pflegebedürftig ist, also einen Pflegegrad erhält, kann z.B. ein ambulanter Pflegedienst zur Hilfe genommen werden und die Kosten werden anteilig von der Pflegeversicherung übernommen. Der Rest ist privat zu zahlen. Was jedoch tun, wenn das eigene Geld für die notwendige Pflege nicht reicht? Vor allem dann, wenn Pflege in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim) erbracht wird, kann es finanziell schnell eng werden. Hier kann die Beantragung von „Hilfe

zur Pflege“ nach SGB XII notwendig werden.
Was das ist und wer unter welchen Umständen Anspruch darauf hat, erklärt Frau Anne Göbel, Pflegefachkraft im Kompetenzzentrum Pflege des Rheingau-Taunus-Kreises.
Ihr Vortrag liefert Antworten auf die wichtigsten Fragen und bietet Orientierung.

Veranstalter: Kompetenzzentrum Pflege des Rheingau-Taunus-Kreises Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.
Ort: Online (per Webex) – Der Zugangslink wird nach der Anmeldung allen Teilnehmern übermittelt.

Zeit: 13.00 bis 14.00 Uhr
Anmeldung: Bitte um Anmeldung per E-Mail beim Kompetenzzentrum Pflege des Rheingau-Taunus-Kreises, Frau Ellen Philipp (Koordination) Tel. 06124 510-9567 oder -527
E-Mail: kompetenzzentrumpflege@rheingau-taunus.de

Details

  • Datum: 15. September
  • Zeit:
    13:00 - 14:00
  • Veranstaltungskategorie: