
Garant für Vielfalt
Die Grundrechte des Grundgesetzes
Öffentlicher Vortrag und Diskussion: Die Grundrechte des Grundgesetzes wurden entwickelt vor dem Hintergrund des Terrors der nationalsozialistischen Herrschaft und durch jahrzehntelange Praxis und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geschärft und weiterentwickelt.
Sie dienen dem Schutz des Individuums und ermöglichen dadurch Vielfalt. Gleichzeitig gelten Grundrechte nicht grenzenlos, dürfen in bestimmten Fällen zum Schutz der Rechte Anderer auch in verhältnismäßiger Weise eingeschränkt werden.
In einer Zeit, in der verfassungsfeindliche und rechtsextremistische Parteien fälschlicherweise behaupten, Rechtsstaatlichkeit zu repräsentieren, schützen die Vorkehrungen des Grundgesetzes unsere freiheitliche und plurale Gesellschaft.
Wir freuen uns sehr, dass wir mit Prof. Dr. Dominik Steiger einen ausgewiesenen Experten auf den Gebieten Demokratie und Menschenrechte gewinnen konnten.
Er lehrt Völkerrecht, Europarecht und Öffentliches Recht an der TU Dresden.