Wenn das Geld nicht reicht – Leistungen der Hilfe zur Pflege

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Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind als „Teilkasko“ zu verstehen: wenn jemand pflegebedürftig ist, also einen Pflegegrad erhält, kann z.B. ein ambulanter Pflegedienst zur Hilfe genommen werden und die Kosten...